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Rainer Leitzbach - 12.05.2006, 14:04
"Werkstorprinzip" entrechtet ArbeitnehmerInnen
Das Hatz IV Optimierungsgesetz geht jetzt auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wege zur Arbeit haben.
Noch gilt : Von der Haustür bis zur Haustür auf direktem Weg gilt der
Wegeversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften.
Dem soll es jetzt an den Kragen: Der Weg zur Arbeit uns zurück
soll Privatangelegenheit sein.
Die Linke Fraktion arbeitet die nun Möglichkeit einer Verfassungsklage aus
http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=821893
Eine "Anfrage" an unsere GenossInnen im Bundestag:
Könnt Ihr denn nicht direkt mal eine Verfassungsklage gegen die
gesamte Koalition ausarbeiten ? Das ist doch alles verfassungswidrig,
ganz egal, was es ist!
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