Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

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    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Aeroliker - 10.03.2009, 11:47

    Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen
    So, mein Aero ist nun langsam soweit fertig, dass ich ihn anmelden kann. Den Brief habe ich natürlich und ein Führungszeugnis der Belegart 0 ist auch schon beantragt.
    Nun meine Frage: Der Aero war vorher schon auf 07er angemeldet und mir wurde mal irgendwas von 07er-Bestandsschutz gesagt. Was bedeutet das, bzw. welcher Vorteil ergibt sich für mich daraus.
    Beim Strassverkehrsamt wurde mir gesagt, dass ich noch ein Oldtimergutachten nach §23 machen müsste. Ich meine wenn ich das gemacht habe, ist es doch eh so als ob der Wagen das erstemal als Oldtimer angemeldet wird, oder?
    Oder brauche ich dieses Gutachten doch nicht mehr, wenn der Wagen vorher schon als Oldtimer angemeldet gewesen ist?
    Muss ich neben der Versicherungsbestätigung sonst noch irgendwas zur Anmeldung mitbringen?

    Besten Dank
    Chris



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    det - 10.03.2009, 13:11


    Hi,

    bei meinem Straßenverkehrsamt brauchte ich kein Gutachten. Es lag ebenfalls Bestandsschutz vor. Die Ummeldung erfolgte innerhalb von NRW.
    Da die Zulassung von den Straßenverkehrsämtern geregelt wird, bzw das Ländersache ist, kann es sein, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Bundesland stammt, du ein Gutachten und/oder eine TÜV-Abnahme brauchts.

    Gruß
    Det



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 10.03.2009, 14:26


    Hallo Aeroliker !

    Thema Bestandsschutz:
    Auch beim Bestandsschutz von 07er Kennzeichen gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Je nach Bundesland wird anders verfahren bei Umzug des Halters bzw. beim Halterwechsel. Leider hat Det recht das mit dem Bestandsschutz wird auch von den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt. :cry:

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Alex - 10.03.2009, 17:28


    Hallo Chris,

    Warum 07 Zulassung? was spricht gegen einer H Zulassung?



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Aeroliker - 10.03.2009, 18:01


    Alex hat folgendes geschrieben: Hallo Chris,

    Warum 07 Zulassung? was spricht gegen einer H Zulassung?

    Naja, ich hätte auch lieber ne H-Zulassung, denke aber nicht dass es eine realistische Chance gibt diese mit meinem Aero zu bekommen. Zum einen ist der Aero Bj77 und hat nen 2.4er drinnen. Den gab es serienmäßig erst ab 88. Dann ist die Rad/Reifen Kombination auch grenzwertig. ATS 8x13 geht ja noch, aber mit 195/45er Reifen :shock:
    Der Innenraum ist auch nicht mehr original. Ich habe jetzt die Champion-Sitze vom E-Kadett drinnen, wobei das wohl eher ein geringeres Problem sein dürfte. Wie dass mit Metalliklackierungen aussieht weiss ich auch nicht.
    Denke also insgesamt, dass die Chance auf H eher gering ist :cry:



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    det - 10.03.2009, 20:12


    Hi,

    was erlaubt ist und was nicht kannst du hier nachlesen:

    http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf


    Metalliclackierung ist kein Problem.

    Gruß
    Det



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Alex - 10.03.2009, 22:03


    Hallo Chris,

    mit dem 2,4er gibts keine Probleme sogar mit event. 45er Weber nicht.
    Recarositze gabs früher auch schon, geht auch mit Airbrusch , einzigste die Kombi mit den 8"
    195/45 ist ja der Nachfolger von 175/50 war aber damals schon Grenzwertig auf einer 8" Felge, Notfalls 195/55.
    Am besten vorher zum Tüv fahren und unverbindlich Fragen bzw. Auto zeigen bzw. was fü eine H Zulassung ändern mußt.
    Hab das damals auch so gemacht.Habe mich für ein H entschieden da die bestimmungen für H Zulassung verschärft werden sollen (
    Quelle Tüvprüfer)
    Mit einem H kannst jeden Tag Legal fahren, mit der 07er nicht, Steuersatz ist der gleiche, Nachteil mußt noch zur Au+Hu, ich melde meinen ganz Normal über den Winter ab, An-Abmeldung 07er ist nicht so vereinfacht.



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 10.03.2009, 23:27


    Aeroliker hat folgendes geschrieben: Alex hat folgendes geschrieben: Hallo Chris,

    Warum 07 Zulassung? was spricht gegen einer H Zulassung?

    Naja, ich hätte auch lieber ne H-Zulassung, denke aber nicht dass es eine realistische Chance gibt diese mit meinem Aero zu bekommen. Zum einen ist der Aero Bj77 und hat nen 2.4er drinnen. Den gab es serienmäßig erst ab 88. Dann ist die Rad/Reifen Kombination auch grenzwertig. ATS 8x13 geht ja noch, aber mit 195/45er Reifen :shock:
    Der Innenraum ist auch nicht mehr original. Ich habe jetzt die Champion-Sitze vom E-Kadett drinnen, wobei das wohl eher ein geringeres Problem sein dürfte. Wie dass mit Metalliklackierungen aussieht weiss ich auch nicht.
    Denke also insgesamt, dass die Chance auf H eher gering ist :cry:


    Hallo Aeroliker !

    Beim roten 07er Kennzeichen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das H-Kennzeichen. (Link von Det)
    Das rote Kennzeichen darf jedoch ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden, die im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen stehen.
    Das Kennzeichen kann auch für mehrere Fahrzeuge beantragt werden, die die Voraussetzungen erfüllen, und hierfür abwechselnd verwendet werden.
    Das rote Kennzeichen musst Du zunächst bei der Zulassungsbehörde beantragen (mit Führungszeugnis und Punktestand Flensburg).
    Das H-Kennzeichen ist nicht an ein Fahrtenbuch gebunden.
    Ein Gutachten vom anerkannten Sachverständigen (Dekra, TÜV, KÜS, GTÜ) ist für H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen.
    Du kannst Dir dann auf dem Weg zur Zulassungsstelle noch überlegen was Du willst.
    Bei 07er das Führungszeugnis und Punktestand Flensburg nicht vergessen.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Alex - 10.03.2009, 23:34


    hinzu kommt noch bei uns hier ist das 07 Kennzeichen zeitlich Befristet, das heißt man muß das kennzeichen vor Ablauf wieder verlängern lassen auf dem Amt, früher war die Ausgabe eines 07 zeitlich unbefristet.



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 10.03.2009, 23:50


    Alex :arrow: Ach ja !

    Und noch:

    Der Manta 400 wurde von einem 2,4-Liter-Motor mit Leichtmetallzylinderkopf, vier Ventilen pro Zylinder und zwei obenliegenden Nockenwellen angetrieben. Das war 1981 !!
    Der Ascona 400 hatte als Motorisierung auch einen 2,4-Liter-Motor. Das war 1979 !!!

    Also gilt :

    Aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern:
    Ausnahmen:
    - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muss dieser
    Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

    Gruß CD
    8) :arrow:



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Aeroliker - 11.03.2009, 09:52


    Erstmal danke für die ganzen Infos.
    Ist das Gutachten für H und 07 tasächlich das gleiche mit den selben Anforderungen?! Ich frage, weil es ja massig Autos mit 07er gibt, die die krassesten Umbauten haben, welche in keinster Weise zeitgenössisch sind. Ich meine es fahren ja genügend Kadetten mit C20XE oder LET Motor rum und ich glaube nicht, dass die alle erst nach der Gutachtenerstellung eingebaut wurden :shock:
    Ein H Nummernschild hätte ich natürlich auch lieber. Ich würde mit dem Wagen auch gerne mal beim Tüv vorbeifahren und nachfragen, aber dafür muss der ja erstmal angemeldet sein...
    Alles nicht so einfach :?



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Aeroliker - 11.03.2009, 11:57


    So, habe soeben tasächlich mal eine kompetente Frau von der Zulassungsstelle am Telefon gehabt.
    Sie hat mir Eure Aussagen bestätigt. Seit März 2007 sind die Voraussetzungen für H und 07er die gleichen. Vorher war kein Gutachten notwendig gewesen, nun aber schon. Das heißt wenn ich ein Gutachten machen lasse, werde ich den Aero bei Bestehung mit nem H-Kennzeichen anmelden, nicht mit 07er.
    Schade, hatte gehofft das Gutachten umgehen zu können :x



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 11.03.2009, 16:26


    Hallo Aeroliker !

    Die "umgebauten Fahrzeuge" sind sicher alle vor März 2007 mit 07er ausgestattet worden.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Alex - 11.03.2009, 17:05


    :arrow: CD, ja aber ein 400er Motor gibts nicht an jeder Ecke, der 2,4er 8V ist ja vom Omega.

    das ist ja mitunter ein Grund warum die Bestimmung so verschärft wurden weil zu viel Mißbrauch damit gemacht wurde/wird.




    Aeroliker hat folgendes geschrieben: Schade, hatte gehofft das Gutachten umgehen zu können :x

    Das ist doch nicht schlimm, ist auch nicht Direkt ein Gutachten sondern eine Bestätigung vom Tüv das Dein Wagen den Zulassungen entspricht und ein Historische Kennzeichen zugeteilt werden kann.
    Hab das mit dem TÜV+Au verbunden letztes Jahr.
    Für die Versicherung mußt Bilder machen und anhand von den Bildern wird ein Wert für Dein Auto geschätz und dem entspr. Versichert, bist mit dem Schätzwert nicht zufrieden mußt ein Wertgutachten Erstellen lassen dann wird es neu versichert.
    Baue ich jetzt einen modernen Motor ein zb.C20xe ein wäre eine Normale oder 07er Zulassung nach Eintragung möglich.



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 11.03.2009, 23:38


    Chris,schön das Du wieder hier schreibst,hast wohl zu lange an dem Aero geschraubt????? :lol: :lol: Und Du hast uns ganz vergessen,wir wollten doch mal ein paar Bilder von deinem neuen sehen,vergessen???

    Mit dem Bestandschutz bezieht sich auch nicht auf das Fahrzeug,sondern auf das Kennzeichen.Das heißt z.B. wer ein Fahrzeug hatte was noch keine 30 Jahre war hätte kein 07er dafür bekommen aber wer es schon hatte und sein Fahrzeug war vielleicht 25 Jahre,der hatte Bestandschutz.

    Ich hatte mal das selbe Problem und hatte ein Fahrzeug übernommen mit 07er aus Remscheid und wollte es bei bestehender 07er bei mir in Bergheim anmelden.Das ging leider nicht wegen anderem Zulassungsbezirk,halt alles neu machen Gutachten usw.
    Ich hatte damals auch so einen Hals und ich weiß das es in Köln zur Zeit auch so gewesen ist.Es kann aber sein das sich jetzt wieder was geändert hat,die ändern es ja alle paar Monate.

    Es war vor ein paar Jahre ja auch im Gespräch bzw. wurde bei uns schon praktiziert,das man die 07er nur noch auf 2 Jahre befristet bekommt und dann alles immer wieder neu machen sollte,halt wie alle anderen Autos alle 2 Jahre zum Tüv und die Fahrzeuge sollten vorgeführt werden,ich dachte ich spinne.

    Ich habe mich geweigert und bin damit auch durchgekommen und die haben es dann nach ein paar Jahren wieder verworfen :wink: .

    Ich habe 10 Autos auf der roten Nummer,würde sowieso nicht gehen :wink: aber das habe die nicht eingesehen :cry:



    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 11.03.2009, 23:56


    Hallo Freunde !


    Mit dem Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung am 1.3.2007 kann das rote 07er-Kennzeichen nur noch für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge vergeben werden.

    Fahrzeuge, denen bis zum 28.2.2007 ein rotes 07er-Kennzeichen zugeteilt war, genießen jedenfalls dann Bestandsschutz, wenn sie bei demselben Halter bleiben und der Halter im Bezirk der Zulassungsstelle bleibt.

    Ob und inwieweit darüber hinaus Bestandsschutz (bei Verkauf usw.) besteht, scheint gesetzlich nicht eindeutig geregelt zu sein, so daß dies möglicherweise von Bundesland zu Bundesland (evtl. sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle) unterschiedlich gehandhabt wird.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 12.03.2009, 00:04


    CD,das rote Kennzeichen ist Personen gebunden und das Fahrzeug kann keinen Bestandschutz haben wenn es verkauft wird.Es wäre vielleicht möglich wenn der Käufer auch die 07er hat aber wie gesagt hat es bei uns nemanden Interessiert :cry: .

    Der Bestandschutz bezieht sich eindeutig auf die Nummer und der Person und auch den bestehenden Fahrzeugen.Ich kann auch keine Fahrzeuge mehr dazu nehmen wenn die keine 30 Jahre sind auch wenn ich einen Bestandschutz haben,weil die ja noch nicht in meinem Besand sind :lol: :wink: .

    Aber das soll und hier ja egal sein,die letzten Aeros sind nun auch schon 30 Jahre :wink: .



    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 12.03.2009, 00:12


    Doch Dirk, es gibt eine Möglichkeit bei Vererbung und Verkauf etwas im Rahmen des Ermessensspielraums der Behörde (Zulassungsstelle) zu tun !!

    Gib mir Zeit, ich finde es heraus.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 12.03.2009, 00:43


    Das war vielleicht einmal im Gespräch aber ist ja auch unlogisch.

    Ich lassen mich aber eines besseren Belehren :wink:




    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Aeroliker - 12.03.2009, 10:48


    aerokadett hat folgendes geschrieben: Chris,schön das Du wieder hier schreibst,hast wohl zu lange an dem Aero geschraubt????? :lol: :lol: Und Du hast uns ganz vergessen,wir wollten doch mal ein paar Bilder von deinem neuen sehen,vergessen???
    Gruß Dirk

    Bilder habe ich leider noch keine guten, weil der Wagen ja noch in der Garage steht. Zur Zeit bin ich den Aero noch ein bisschen am umdesignen, sodass er meinen Geschmack entspricht 8) dann will ich Ihn erstmal angemeldet bekommen.
    Ich bräuchte auch noch zwei drei Kleinigkeiten, ich schick dir mal ne PN, vieleicht hast Du die Teile ja auf Lager :idea:



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 12.03.2009, 23:45


    Ja dann mach mal ein paar Bilder und lege meinen Schlüssel gut weg :wink: .
    Ich hoffe das wir Dich bald mal auf einem Treffen sehen werden???Du kannst Dich ja gerne an mich wenden.Zu dem Grillfest kommst Du aber wenn ich das hinbekomme???
    Dann haben wir im September noch das Hamburg Treffen.




    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    Aeroliker - 13.03.2009, 13:14


    Klar komme ich zu Deinem Grillfest vorbei.
    Ansonsten wird das erste Treffen, das ich anfahren werde, wohl erstmal Kaiserslautern sein.....Wenn mit der Anmeldung alles klappt :wink:



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 13.03.2009, 21:03


    Ja KL,ist in 4-5 Wochen,gib Gas :lol: :wink: .



    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 16.03.2009, 00:53


    aerokadett hat folgendes geschrieben: CD,das rote Kennzeichen ist Personen gebunden und das Fahrzeug kann keinen Bestandschutz haben wenn es verkauft wird.Es wäre vielleicht möglich wenn der Käufer auch die 07er hat aber wie gesagt hat es bei uns nemanden Interessiert :cry: .

    Der Bestandschutz bezieht sich eindeutig auf die Nummer und der Person und auch den bestehenden Fahrzeugen.Ich kann auch keine Fahrzeuge mehr dazu nehmen wenn die keine 30 Jahre sind auch wenn ich einen Bestandschutz haben,weil die ja noch nicht in meinem Besand sind :lol: :wink: .

    Aber das soll und hier ja egal sein,die letzten Aeros sind nun auch schon 30 Jahre :wink: .
    Gruß Dirk

    Hallo Dirk !!

    Hier die Info vom DEUVET :

    Bestandsschutz Rote 07 - Bayern

    Künftig soll bei Verkauf eines Fahrzeuges unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen in Bayern kein Bestandsschutz für den Käufer mehr gelten.
    Weiterhin erhalten bleibt der Bestandsschutz in den Fällen von Umzug, Schenkung und im Erbfall.
    Bayern begründet dies mit der hohen Zahl von beantragten Roten 07-Kennzeichen für Fahrzeuge unter 30 Jahren kurz vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
    Diese Anträge sollen teilweise nur erfolgt sein, um bei Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Erlös zu erzielen und nicht um die Youngtimer im Rahmen des eigentlichen Zweckes des Roten 07-Kennzeichens zu bewegen.
    Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden.
    Der DEUVET wird die Problematik zeitnah bei anstehenden Gesprächen erörtern.

    Bestandsschutz Rote 07 - Hamburg zieht nur um!

    Nun haben wir auch eine Stellungnahme der Hansestadt Hamburg zum Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen für Fahrzeuge mit einem Alter von unter 30 Jahren vorliegen.
    Während sich zahlreiche Bundesländer großzügig zeigen und einen Bestandsschutz sowohl bei Umzug als auch bei Eigentumsübergang des Fahrzeuges - wie Verkauf, Schenkung, oder Erbschaft einräumen, vertritt Hamburg eine harte Linie.
    Der Bestandsschutz gilt hier nur für den Fall des Umzugs, bzw. Zuzugs nach Hamburg. Bei Eigentumswechsel entfällt der Bestandsschutz nach hanseatischer Lesart.
    Bestandsschutz Rote 07 - Harte Linie in Berlin

    Das geringste Entgegenkommen beim Bestandsschutz für Fahrzeuge mit Roter 07 zeigt Berlin.

    Für Fahrzeuge unter 30 Jahren soll nur für den Fall eines Umzuges innerhalb Berlins Bestandsschutz gewährt werden. Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland oder Verkauf des Fahrzeuges wird grundsätzlich kein Bestandsschutz gewährt.
    Dies ist sicher keine Lösung im Sinne der Oldtimerszene.

    Bestandsschutz Rote 07 - auch Brandenburg zeigt sich offen

    Nun liegt uns auch eine Stellungnahme des Landes Brandesburg zum Bestandsschutz beim Roten 07-Kennzeichen vor.
    Ueingeschränkter Bestandsschutz in Brandenburg besteht sowohl bei Umzug als auch bei Halterwechsel eines Fahrzeuges unter 30 Jahren, soweit das Fahrzeug bereits auf Roter 07 zugelassen war. Die persönliche Zuverlässigkeit des neuen Halters muss nach der Stellnahme aus Brandenburg ausdrücklich gegeben sein.
    Regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges -sei es in Form einer HU oder eines sonstigen Verkehrssicherheitsnachweises - werden hier nach Aussage des Ministeriums grundsätzlich nicht gefordert.

    Bestandsschutz Rote 07 - Baden-Württemberg

    Auch aus Baden-Württemberg liegt nun eine Rückmeldung zur Ausgestaltung des Bestandsschutzes beim Roten 07-Kennzeichen vor. Leider geht Baden-Württemberg den nordrhein-westfälischen Weg.
    Das Innenministerium vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Frage des Bestandsschutzes um "... ein persönliches Recht handelt, welches nur Personen zustehen kann". Daher hat Baden-Württemberg bei Halterwechsel den Bestandsschutz ausgeschlossen.
    Wird also nun ein Fahrzeug welches in Rotes 07-Kennzeichen führt und die 30-Jahresgrenze noch nicht erreicht hat, nach Baden-Württemberg verkauft, kann es dort kein Rotes 07-Kennzeichen erhalten.
    Bei Umzug des Halters bleibt dem Halter sein Rotes 07-Kennzeichen aber auch in Baden-Württemberg am neuen Wohnort erhalten.

    Bestandsschutz Rote 07 - Niedersachsen ist mehr als oldtimerfreundlich

    Erst vor kurzem konnten wir erreichen, dass NRW den Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen auch im Falle eines Umzuges innerhalb NRWs sicher stellt.
    Niedersachsen geht nun einen deutlichen Schritt weiter im Sinne der Oldtimerszene.
    Nich nur im Falle eines Umzuges innerhalb Niedersachsens bleibt das Rote 07-Kennzeichen erhalten. Auch bei Zuzug aus anderen Bundesländern kann der Halter eines Roten 07-Kennzeichens sein Kennzeichen in Niedersachsen erneut für die eingetragenen Fahrzeuge erhalten - auch wenn diese noch keine 30 Jahre alt sind.
    Aber Niedersachsen geht noch einen Schritt weiter: sogar beim Kauf eines Young- oder Oldtimers mit Rotem 07-Kennzeichen - unabhängig vom Bundesland der bisherigen Zulassung, kann das Fahrzeug hier vom Käufer wieder auf ein Rotes 07-Kennzeichen eingetragen werden. Oldtimerfreundlicher kann die Bestandsschutzregelung nun wirklich nicht ausgelegt werden.
    Allerdings bleibt anzumerken, dass es sich rechtlich dennoch um eine Neuzuteilung handelt. D.h, dass die seit dem 01.03.2007 erforderliche Eingangsuntersuchung - entsprechend dem H-Kennzeichen-Gutachten - erforderlich ist. Aber auch hier geht Niedersachsen einen Weg im Sinne der Oldtimerszene: im Falle eines Umzuges legt es Landesverkehrsministerium in das Ermessen der Zulassungsbehörde auf die Eingangsuntersuchung zu verzichten.

    Quelle:DEUVET


    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 16.03.2009, 01:30


    Ja CD,aber es sagt in jedem Bundesland eindeutig das es nur immer Personen gebunden ist und evtl. von Fahrzeugen die schon Bestandschutz haben und das auch nicht überall :wink:

    Du kannst kein Fahrzeug mehr anmelden was unter 30 Jahren ist auch wenn Du Bestandschutz hast.Es geht in einigen Bundesländern aber nur in einigen das der Halterwechsel bei Fahrzeugen die schon einmal Bestandschutz hatten den Bestandschutz behalten,ist ja auch logisch :wink: .

    Sogar wie ich gelesen habe ist bei Umzug in ein neues Bundesland evtl. alles hinfällig und muß neu beantragt werden,was ich aber für den totalen Schwachsinn finde,was hat denn ein Umzug mit Verlust des Bestandschutzes zu tun??Dann müsste ja ein normales Fahrzeug wenn ich umziehe alles verlieren wie Tüv usw.,nein es sollte einfach ein neues Kennzeichen geben und gut ist :wink: .

    Aber das die sich immer noch nicht so einig sind,kann ich nicht verstehen.Ich dachte es wäre jetzt in der Zulassungsverordnung neu geregelt und keine Ausnahme Situation wie früher??

    Politik,ich könnte heulen :cry: .



    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 16.03.2009, 20:05


    Hallo Dirk !!

    07er Wechselkennzeichen, waren bis zum 28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre alte Fahrzeuge möglich. Grundlage der roten Kennzeichen war die 49. Ausnahmeverordnung in der StVZO . Es geht nur um die 07er Wechselkennzeichen die vor dem 28. Februar 2007 zugeteilt wurden und das Fahrzeug bei Verkauf, Umzug, Erbfall oder Schenkung noch nicht 30 Jahre alt ist.

    Dirk, Du hast recht, mit der Aussage:

    Zitat: Sogar wie ich gelesen habe ist bei Umzug in ein neues Bundesland evtl. alles hinfällig und muß neu beantragt werden, was ich aber für den totalen Schwachsinn finde, was hat denn ein Umzug mit Verlust des Bestandschutzes zu tun?? Dann müsste ja ein normales Fahrzeug wenn ich umziehe alles verlieren wie Tüv usw., nein es sollte einfach ein neues Kennzeichen geben und gut ist .

    Aber:
    Die 49. Ausnahmeverordnung in der StVZO war eine Ausnahmeverordnung.
    Jetzt ist es in der im März 2007 in Kraft getretenen neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
    Der Bestandsschutz bezieht sich immer auf altes Recht (49. Ausnahmeverordnung) also ist es Ländersache.

    Gruß CD 8)

    PS: Ich habe mich heute erst noch mal erkundigt !!



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 16.03.2009, 23:12


    Ja CD also alles Schwachsinn,was nütz mich eine Regelung die sich auf eine Verodnung oder Ausnahmeregelung stütz die nicht richtig geregelt war :lol: :lol: :lol: .
    Mit den mindestens 20 Jahren stimmt aber nicht,es war die Regelung das es sich um rotes Sammlerkennzeichen handelt also alles Fahrzeuge die in einer Sammlung waren welche selten sein sollten.Die 20 Jahre waren nur ein Richtwert.Ich hatte damals ein 18 Jahre altes Auto darauf zugelassen :wink: .

    Aber egal alles immer nur so wischiwaschi geregelt damit die wieder nachregeln können um Ihren Job zu rechtfertigen.Das ist unser Problem in Deutschland,da gehen wir noch dran zu Grunde.

    Wieso wird sowas nicht im Vorfeld richtig durchdacht und dann erst beschlossen??
    Das selbe haben wir mit der Abwrachprämie auch im Moment,die wurde auch nachgebessert.So ein Schachsinn,das die Briefe vorher behalten werden durften usw.


    Naja ein Glück das wir hier noch diskutieren dürfen :wink:



    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 17.03.2009, 01:51


    Zitat: Die 20 Jahre waren nur ein Richtwert.Ich hatte damals ein 18 Jahre altes Auto darauf zugelassen
    Hallo Dirk, mit unter 20 Jahren das stimmt!

    Tatsächlich stand das Rote 07er-Kennzeichen im Frühjahr 2003, schon einmal ganz kurz vor dem Aus. Ohne die gezielte Arbeit und Gesprächen des DEUVET bei den verschiedenen zuständigen Ministerien und Behörden hätte das Rote 07er-Kennzeichen schon lange nicht mehr existiert.


    Alte Regelung der 49. Ausnahmeverordnung in der StVZO bis 28.2.2007 (rotes 07er Kennzeichen) :

    Ein Gutachten, das bescheinigte, daß das betreffende Fahrzeug 2 von 4 notwendigen Kriterien erfüllt.
    (Bei einem Fahrzeugalter von mindestens 40 Jahren: Wenn dieser Punkt erfüllt ist, war es nicht notwendig, daß einer der anderen auch noch zutrifft.)

    Die Kriterien waren wie folgt:

    1.Fahrzeugalter von mindestens 20 Jahre.
    2.Nur noch 0,1% der gesamten Produktion angemeldet.
    3.Das Kraftfahrzeug ist in technischer Hinsicht von großer Bedeutung.
    4.Das Kraftfahrzeug befindet sich in sehr gutem Erhaltungszustand und ist besonders selten, es muss
    „Kfz-technisches Kulturgut“ sein.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 17.03.2009, 21:44


    Wie 40 Jahre,ist es ein Schreibfehler???Oder dein Ernst :lol: .

    Was meinst Du was die bei mir für ein Theater gemacht haben wegen der 18 Jahre,die wussten sowieso noch nicht so richtig wie das alles funktionierte.

    Was Die alles von mir haben wollten :cry: aber ich habe mich durchgesetzt und später auch nochmal,von wegen alle 2 Jahre den Sicherheitstest und vorzeigen usw.,da hatte ich mich auch geweigert und hatte das bei uns durchbekommen,das keiner mehr die befristung auf 2 Jahre bekommt obwohl er schon unbefristet hatte :wink: .




    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 22.03.2009, 00:05


    Nein Dirk, das mit 40 Jahren ist kein Schreibfehler.

    Beim 07-er Kennzeichen (in der alten 49. Ausnahmeverordnung in der StVZO bis 28.2.2007) gab es die Regelung das ein Oldtimer ab 40 Jahren keinen weiteren Punkt erfüllen musste.

    Alle anderen mussten 2 von 4 Kriterien erfüllen.

    z.B.:
    A: Das Kraftfahrzeug ist in technischer Hinsicht von großer Bedeutung.

    B: Das Kraftfahrzeug befindet sich in sehr gutem Erhaltungszustand und ist besonders selten, es muss
    „Kfz-technisches Kulturgut“ sein.

    Also waren zwei Kriterien erfüllt. Nach dem alter des Fahrzeuges fragte dann keiner mehr (ist auch unter 20 Jahren möglich gewesen).

    Wie schon gesagt: Es handelte sich bis zum 28.2.2007 um eine Ausnahmeverordnung die teilweise von der Zulassungsstellen unterschiedlich ausgelegt wurde.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 22.03.2009, 01:09


    Ja aber CD,Du meinst 20 Jahre und doch nicht 40 Jahre??Sogar das H-Kennzeichen wurde damals mit 25 Jahren ausgegeben,was dann nachher auf 30 Jahren hochgestuft wurde,genau wie das 07er welches dem H-Kennzeichen gleichgesetzt werden sollte.

    Die 49. Ausnahmeverordnung gibt es seit September 1994,wo teilweise noch das 06er ausgegeben wurde.Im April 1995 wurde dann das 07er eingeführt.
    Ich habe gerade mal in der Deuvet Fibel Transparent von 1997 geschaut,das war mein Anfang :wink: .




    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 22.03.2009, 01:26


    Hallo Dirk !!

    Ich meinte:

    Ab 40 Jahren war nichts außer dem Fahrzeugalter erforderlich !!!!!!

    Unter 40 Jahren waren noch 2 der anderen Kriterien zu erfüllen.


    Viel Spaß mit der "Deuvet Fibel Transparent" von 1997 !

    Was mir nicht bekannt war, das anfangs H-Kennzeichen ab 25 Jahren Fahrzeugalter ausgeben wurden.

    Das die ersten "07er" noch "06er" waren, ist mir bekannt !!


    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 22.03.2009, 01:49


    Ja ich weiß wie Du das gemeint hast aber wo hast Du denn die Zahl 40 Jahre her,das war aber im Jahr 1994 noch nicht der Fall oder bis 1997,wurde das nachhher geändert????
    Ich habe das mit den 40 Jahren noch nie gehört im Zusammenhang mit der 07er.
    Ich kenne noch das Veteranen Alter aber war das nicht sogar 50 Jahre??



    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 23.03.2009, 20:12


    Hallo Dirk !

    Das mit den 40 Jahren, hat mir mal ein TÜV-Prüfer gesagt.

    Bestätigt wurde es mir von einem „freien“ Kfz Sachverständigen.

    Unterlagen habe ich keine darüber.

    Die 49. Ausnahmeverordnung in der StVZO ist seit dem 28.2.2007 Schnee von gestern.

    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 23.03.2009, 23:30


    Aha,gefährliches Halbwissen :lol: :wink: 8) .

    Naja,stimmt ist alles gegessen,jetzt ist es etwas besser geregelt :wink: .




    Gruß Dirk



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    kadett aero - 24.03.2009, 23:35


    Nix Halbwissen !

    Ein solches Gutachten habe ich selbst bei dem „freien“ Kfz Sachverständigen gesehen und es wurde von der Zulassungsstelle anerkannt.


    Zitat: Naja,stimmt ist alles gegessen,jetzt ist es etwas besser geregelt . So ist es, alles Vergangenheit.


    Gruß CD 8)



    Re: Will meinen Aero nun auf 07er anmelden -> hab noch Fragen

    aerokadett - 25.03.2009, 00:36


    Was für ein Gutachten :idea: :wink:


    :lol: Ich sach nix mehr :wink:




    Gruß Dirk



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