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Verfügbare Informationen zu "Referenzurteil"

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Ghostwriter - 15.09.2004, 14:56
Referenzurteil
Unfallversicherung:

Wer während der Arbeit einschläft, von seinem Stuhl fällt und sich dabei verletzt, hat nur dann einen "Arbeitsunfall" erlitten (mit leistungsansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft), wenn er "infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt" worden ist oder der Schlaf am Arbeitsplatz sich auf andere betriebliche Gründe zurückführen lässt.

(Sozialgericht Dortmund, S 36 U 294/97)

P.S. Merks Dir gut Jan... ;D
batman00 - 16.09.2004, 12:30

Das ist ja tYPISCH Duetschland... So was kann es nur bei uns geben.
Zum glück hab ich so ein neuen Stuhl mit automatischer rückenlehne und verstellbaren armableger die ich si einstellen kann das ich nicht runterfalle!
Ghostwriter - 17.09.2004, 16:14

Ein Hoch auf die Technik...!!!!

Kannst von Glück reden, dass Du so nen tollen Stuhl hast.

Wärst sonst sicher schon so oft heruntergefallen und hättest Dich dabei so schwer verletzt, dass Du inzwischen arbeitsunfähig wärst...!!!
batman00 - 21.09.2004, 21:36

Wäre aber gar nicht mal schlecht, weil dann wärs ja ein Arbeitsunfall :-)
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