Alle Beiträge und Antworten
Lizzy - 13.07.2007, 09:30
Wildunfall-wann melden?
Als ich letztens nachts auf der Autobahn unterwegs war,rannte mir um ein Haar ein Marderhund ins Auto,er lief genau auf die Scheinwerfer zu und instinktiv bremste ich ab;ich war zum Glück allein unterwegs.
Denn dieses Tier schien ein ausgewachsener Rüde,er hatte wunderschönes Fell und es war alles äußerst knapp vorm Zusammenstoß.
Wann muß eigentlich gemeldet werden (Polizei oder Forstamt),wenn ein Wildtier durch einen Unfall zu Tode kommt?
Beim Fuchs wohl noch nicht?Reh und Wilschwein sicher,meine ich.
Vreni - 13.07.2007, 11:01
ich weiss nicht, wie es bei Euch ist, aber hier in der Ostschweiz muss jeder Zusammenstoss, der über Maus und Vogelgrösse geht, beim Forstamt oder der Polizei gemeldet werden. Vorallem jedoch geht es da drum, eventuell schwer verletzte Tiere durch Jäger suchen und erlösen zu lassen. Katzen werden leider viel zu oft einfach liegen gelassen, müssten jedoch dem Tierarzt gemeldet und gebracht werden, damit er helfen kann und unter Umständen die Besitzer raus findet....
Vreni
Lizzy - 13.07.2007, 12:23
Gesetz und Wirklichkeit unterscheiden sich sicher hier und da;Katzen,Igel usw.liegen oft an den Straßenrändern,da kümmert sich kaum ein Fahrer drum.
Letztens lag ein Dachs am Straßenrand-zumindest ab dieser Größe sollte doch gemeldet werden,oder?
Ich werd mal bei Gelegenheit den Förster fragen.
Daß ein angefahrenes Tier schnellstens gefunden werden muß,ist nur zu verständlich.
Ich kann mir aber auch vorstellen;wenn auf einer Autobahn jemand einen Fuchs an.-oder überfährt,daß der dann nicht sofort anhält und nach schaut.Vorausgesetzt,das Auto blieb heil.
rettsan - 13.07.2007, 15:32
Füchse liegen hier auch oft neben der Autobahn.Igel,Vögel und Katzen auch.
Ich glaube,bei den grösseren Tieren,wie Reh,Wildschwein muß der Förster und Polizei gerufen werden.
Geh doch mal zu deiner örtlichen Polizeistation und frag nach.Die müssen Dir Auskunft darüber geben können und auch müssen.
Ich würde sagen,bei Reh usw. rufe ich die Polizei,denn ich habe die Telebimmelnummer vom Förster nicht in der Tasche.Die ist ja auch überall anders.Polizei ist einheitlich,also einfacher.
Lizzy - 13.07.2007, 15:40
Bei Rehen und Wildschweinen auf alle Fälle,Claudia.
Außerdem gibt es da sicher auch Blechschaden am Fahrzeug.
Ich werde mich aber mal genau kundig machen,wie die Fakten sind,würde mich schon interessieren.
Es ist wohl auch schwierig,"Unfallflüchtige"zu erwischen.
rettsan - 13.07.2007, 15:49
Das könnte in der Tat sehr schwierig werden.Vorausgesetzt sie sind verletzt,oder nur gestreift worden.
Lizzy,nicht nur Blechschäden.Auch Menschenleben können in Gefahr geraten.Habe schon mal einen Verletzten gehabt beim Wildunfall mit einem Reh.Sah gut aus.Ich habe Rettungswagen und Notarzt angefordert.
Lizzy - 02.08.2007, 09:55
Heute sprach ich mit einem Förster;Vreni hat recht,bei uns ist es genauso gehandhabt.
Der Förster meinte,es ginge ihm nicht um den Schaden am Fahrzeug,sondern darum,daß kein verletztes Tier verletzt neben der Straße hockt.War mir schon auch klar.
Der Förster kann,muß aber nicht das Tier mitnehmen.Aber auf alle Fälle muß er helfen.
Bei einem Wildunfall müssen Polizei oder Forstamt informiert werden,der jeweilige Pächter ist dann verantwortlich.
Eine Ausnahme sind die Autobahnen,dort gilt nicht der angrenzende Pächter für das Wild verantwortlich.
So sagte das unser Förster (der übrigens seine eigenen Kaninchen nicht sexen kann :shock: und uns dafür holt :lol: )
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken