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gisela - 15.07.2007, 18:53
Bundeslandwechsel
Leider steht hier noch nicht so viel...
Ganz theoretisch ist ein Wechsel immer möglich:
:arrow: Während des Studiums: Hier sollte man sich rechtzeitig informieren, was die andere Uni verlangt, damit man möglichst wenig nachholen muss. Empfehlenswert ist ein Wechsel am ehesten nach der Zwischenprüfung.
:arrow: Zum Referendariat: Ein Wechsel ist möglich, sofern die eigene Fächerkombination im Wunsch-Bundesland zulässig ist. Teilweise muss man offenbar noch Leistungen aus dem 1. Staatsexamen nachholen, z.B. pädagogische oder erziehungswissenschaftliche Teile. Probleme kann es bei einem Wechsel aus BW insbesondere bei den PH-Studiengängen geben. Gerade im Grund-, Haupt- und Realschulbereich ist es recht unterschiedlich, welche und wie viele Fächer man wie vertieft studiert. Zu beachten ist noch, dass in anderen Bundesländern (zumindest für "Nicht-Landeskinder") kein Anspruch auf einen Referendariatsplatz besteht und teilweise ein Malus auf die 1. Staatsexamensnote gegeben wird.
Letztendliche Auskünfte bzw. die offiziellen Ansprechpartner erhält man bei den Kultusministerien.
:arrow: Direkt nach dem Referendariat: Unter Umständen kommt hier wieder die Fächerkombination ins Spiel. Ich habe auch schon öfter gehört, dass manche Bundesländer unser 18-monatiges Referendariat nicht (voll) anerkennen. Auch hier gilt, dass die Kultusministerien Ansprechpartner sind.
:arrow: Später: Wenn man verbeamtet ist, ist der Wechsel über einen Bundeslandtausch mit einem geeigneten Tauschpartner möglich. Allerdings sind hier die Wartelisten oft sehr lang. Außerdem braucht man eine Freigabe vom abgegebenden Bundesland.
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