Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

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    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    ABAS - 12.10.2010, 21:23

    Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog
    Angesichts sich täglich häufender Meldungen über sehr
    grausame und abscheuliche Verbrechen in Deutschland
    und anderen Ländern Europas kommt es zu vermehrten
    Forderungen nach der Wiedereinführung der Todesstrafe.

    Über die Todesstrafe in China und den USA sowie den
    anderen Länder, die eine Todesstrafe in Ihrem Strafrecht
    vorsehen, gibt es viele Diskussionen, ohne dabei genau
    auf die rechtliche Legitimation und Rechtsnormen dieser
    Länder einzugehen.

    Ich will hier einen Überblick über den Todesstrafenkatalog
    in China geben. Hier ist er, der Todesstrafenkatalog mit den
    aufgeführte Delikten. Weltweit reden viele darüber, aber
    kaum jemand ist dieser Katalog vollumfänglich bekannt:

    Criminal Law of the People's Republic of China
    (OFFENSES LIABLE FOR CAPITAL PUNISHMENT AS
    STIPULATED IN THE 1997 CRIMINAL LAW)

    Crimes Endangering National Security (7 capital offenses)
    • Plotting to jeopardize the sovereignty, territorial integrity and security of the country
    • Instigating to split the country
    • Organizing, plotting, or carrying out armed rebellions, or armed riots
    • Organizing, plotting or acting to subvert the political power of the state
    • Espionage
    • Stealing, secretly gathering, purchasing by bribery or illegally providing national secrets or
    intelligence to foreign institutions
    • Providing the enemy with armed equipment or military materials

    Crimes Endangering Public Security (14 capital offenses)
    • Arson
    • Breaching dikes
    • Causing explosions
    • Poisoning
    • Threatening public security with dangerous methods
    • Sabotaging transportation instruments
    • Sabotaging transportation infrastructures
    • Sabotaging electric power
    • Sabotaging inflammable or explosive facilities
    • Hijacking an aircraft
    • Illegally manufacturing, trading, transporting, and mailing guns, ammunition or explosives
    • Illegally trading or transporting nuclear materials
    • Stealing guns, ammunition or explosive materials
    • Forcibly seizing guns, ammunition or explosive materials

    Crimes Undermining the Socialist Market Economic Order (15 capital offenses)
    • Producing or distributing bogus medicines
    • Producing or distributing poisonous or harmful foods
    • Smuggling weapons and ammunitions
    • Smuggling nuclear materials
    • Smuggling counterfeit currencies
    • Smuggling cultural relics
    • Smuggling precious metals
    • Smuggling rare plants and their products
    • Counterfeiting currency
    • Fund-raising frauds
    • Financial instrument frauds
    • Letter of credit frauds
    • Credit-card frauds
    • Illegally issuing value-added tax invoices
    • Counterfeiting or selling counterfeit value-added tax invoices

    Crimes Infringing upon the Rights of the Person and his Democratic Rights (5 capital offenses)
    • Murder
    • Rape
    • Statutory rape
    • Kidnapping
    • Abducting women and children

    Crimes Encroaching on Property (2 capital offenses)
    • Robbery
    • Theft

    Crimes Disrupting the Order of Social Administration (8 capital offenses)
    • Imparting criminal methods
    • Organizing a jail break
    • Prison riots using weapons
    • Illegally digging and robbing ancient remains or tombs
    • Illegally digging or robbing fossils of ancient human beings or fossils of ancient vertebrate
    animals
    • Smuggling, trafficking, transporting or manufacturing narcotics
    • Organizing another person to engage in prostitution
    • Forcing another person into prostitution

    Crimes Endangering the National Defense Interest (2 capital offenses)
    • Sabotaging military weapons, military installations or military communications
    • Knowingly providing unqualified weapons or military installations to the armed forces

    Crimes of Graft and Bribery (2 capital offenses)
    • Graft
    • Bribe-taking

    Crimes of Violating Duties of Military Servicemen (13 capital offenses)
    • Refusing to carry out an order in wartime
    • Deliberately concealing military intelligence, furnishing falsified intelligence
    • Refusing to disseminate military orders, or falsely disseminating military orders
    • Surrendering to the enemy
    • Deserting on the eve of a battle
    • Obstructing commanding officers or on-duty servicemen from carrying out their duties
    • Defecting to a foreign country
    • Illegally obtaining military secrets
    • Illegally providing military secrets to foreign organs
    • Fabricating rumors to mislead people during wartime
    • Stealing or robbing weapons or military materials
    • Unlawfully selling or transferring military weaponry
    • Injuring or killing innocent residents or looting property from innocent residents during
    wartime

    Source: Luo, Wei. The 1997 Criminal Code of the People’s Republic of China (Buffalo, NY: William
    S. Hein & Co., Inc., 1998).

    Link zum chinesischen Strafrecht: Criminal Law of the People's Republic of China

    http://www.colaw.cn/findlaw/crime/criminallaw1.html



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    umananda - 04.11.2010, 18:02

    Bemerkung
    Es existiert kein einziges Argument, das man heranziehen könnte, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. Selbst das Auge-um-Auge-Zitat aus der Schrift kann man nicht verwenden, da es völlig falsch interpretiert wird. Es ist nicht als Aufforderung zur Vergeltung gedacht, sondern letztendlich als eine Begrenzung derselben. In jener Zeit war eine eskalierende Blutrache üblich ... und das "Gesetz""!Auge um Auge" trat dem entgegen.

    Servus umananda



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Maxvorstadt - 05.11.2010, 17:18

    Re: Bemerkung
    umananda hat folgendes geschrieben: Es existiert kein einziges Argument, das man heranziehen könnte, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. Selbst das Auge-um-Auge-Zitat aus der Schrift kann man nicht verwenden, da es völlig falsch interpretiert wird. Es ist nicht als Aufforderung zur Vergeltung gedacht, sondern letztendlich als eine Begrenzung derselben. In jener Zeit war eine eskalierende Blutrache üblich ... und das "Gesetz""!Auge um Auge" trat dem entgegen.

    Servus umananda

    Die Todesstrafe ist schon deshalb nicht akzeptabel, weil sie die Tat nicht ungeschehen macht. Also nichts daran ändert. Wenn man überhaupt so etwas wie Todesstrafe akzeptieren kann, dann ist es die freiwillige Wahl des Mörders, der zwischen Lebenslang und Tod wählen kann. Alles andere ist barbarisch und unzivilisiert. :big_smoke



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Krautfleckerl - 05.11.2010, 17:32


    Der Staat hat nicht das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, selbst wenn es sich um Verbrecher grauslichster Natur handelt. Weiters ist die Justiz, die Rechtssprechung auch fehleranfällig, wie alles vom Menschen Durchgeführte. Man stelle sich nun einen Justizirrtum vor, der sich als solcher heraustellt wenn der Delinquent bereits hingerichtet wurde.

    In Österreich ist oft das Strafmaß eines Urteils für Taten gegen Leib und auch Leben oft viel zu milde, das andere Extrem.



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Maxvorstadt - 05.11.2010, 17:37


    Krautfleckerl hat folgendes geschrieben: Der Staat hat nicht das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, selbst wenn es sich um Verbrecher grauslichster Natur handelt. Weiters ist die Justiz, die Rechtssprechung auch fehleranfällig, wie alles vom Menschen Durchgeführte. Man stelle sich nun einen Justizirrtum vor, der sich als solcher heraustellt wenn der Delinquent bereits hingerichtet wurde.

    In Österreich ist oft das Strafmaß eines Urteils für Taten gegen Leib und auch Leben oft viel zu milde, das andere Extrem.

    Da sind wir beide beieinander. Ich bin ein strikter Gegner der Todesstrafe. :wink:



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    ABAS - 08.11.2010, 07:35

    Re: Bemerkung
    umananda hat folgendes geschrieben: Es existiert kein einziges Argument, das man heranziehen könnte, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. Selbst das Auge-um-Auge-Zitat aus der Schrift kann man nicht verwenden, da es völlig falsch interpretiert wird. Es ist nicht als Aufforderung zur Vergeltung gedacht, sondern letztendlich als eine Begrenzung derselben. In jener Zeit war eine eskalierende Blutrache üblich ... und das "Gesetz""!Auge um Auge" trat dem entgegen.

    Servus umananda

    Das ist eine Meinungsäusserung von Dir zu dem Thema Todesstrafe
    die aber von Dir rhetorisch kunstgriffig, als Tatsache hingestellt wird.
    Meinungsäusserungen interessieren mich bei bestimmten Themen
    wenige, da Meinungen frei interpertierbar sind und nur als falsch oder
    als richtig angesehbar sind. Wie eine Meinung vertreten wird, steht
    in Relation zu rhetorischen Fähigkeiten und vorhandener Eloquenz.
    Meinungsäusserungen sind von unwahren Tatsachenbehauptungen
    abzugrenzen und als solche erkenntlich zu machen. Und genau da
    ist der Ansatz:

    Ein bedeutsames Thema wie die Todesstrafe wird richtig über die
    Recherche und Ausarbeitung von Tatsachen und Fakten angegangen
    und analysiert. Tatsachen und Fakten sind im Unterschied zu
    freien Meinungsäusserungen nicht als falsch oder richtig interpretierbar,
    sondern uninterpretierbar faktisch wahr oder unwahr.

    Um ein Ergebnis zu bekommen ist die Fähigkeit entscheidend aus
    einer grossen Menge von wahren und unwahren Informationen in
    Bezug auf das Thema ein Selektion und Auswertung durchzuführen
    und gleichzeitig ständige Veränderungen durch neue Informationen
    mit einzubeziehen. Reine " Meinungsäusserungen " sind dabei ohne
    eine Bedeutung und behindernd, weil allein Tatsachen die Grundlage
    zur Klärung eines Sachverhaltes sind. Meinungen verwässern, Fakten
    und Tatsachen klären.

    Die Chinesen haben wahre und unwahre Tatsachen zu dem
    Thema Todesstrafe analysiert und sich dann entschlossen die Todesstrafe
    als legitimes Mittel einzuführen und daran festzuhalten. Gerade auf
    Ebene von Fakten und Tatsachen ist das nicht angreifbar. Erst Recht
    nicht, weil sich kriminaltechnische Untersuchungen und die
    Gerichtsmedzin in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert
    haben.

    Fehlurteile werden heute faktisch ausgeschossen. Es wird immer
    anhand von Beweisen und niemals anhand von Indizien verurteilt.
    Jedes von einem chinesischen Gericht gefällte Todesurteil wird von
    dem obersten Gericht nachgeprüft und wenn diesem Gericht Zweifel
    aufkommen, die nicht ausgeräumt werden können, wird ein vorher
    ergangenes Todesurteil in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
    Selbst AI weiss das, hat aber kein Interesse daran, dass auch
    die Weltöffentlichkeit von dieser Kontrolle und Absicherung
    gegen " Fehlurteile " erfährt, weil das die Position von AI schwächte.

    Ausserdem sind alle " Gegenargumente " in Bezug auf Todesstrafe
    entweder veraltet und entkräftet oder beruhen nach wie vor nur auf
    einer interpretierbaren Meinungsäusserung. Das ist in vielen anderen
    Bereichen nicht anders. Europa behindert und verquatsch sich bis in
    die Entscheidungsunfähigkeit und die Chinesen treffen pragmatisch,
    anhand von Fakten und Tatsachen, verantwortliche Entscheidungen
    für das Gemeinwohl.



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Weissglut - 09.11.2010, 09:49

    Re: Bemerkung
    umananda hat folgendes geschrieben: Es existiert kein einziges Argument, das man heranziehen könnte, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. Selbst das Auge-um-Auge-Zitat aus der Schrift kann man nicht verwenden, da es völlig falsch interpretiert wird. Es ist nicht als Aufforderung zur Vergeltung gedacht, sondern letztendlich als eine Begrenzung derselben. In jener Zeit war eine eskalierende Blutrache üblich ... und das "Gesetz""!Auge um Auge" trat dem entgegen.

    Servus umananda

    falsch.
    es gibt EIN stichhaltiges argument FÜR die todesstrafe-die RÜCKFALLQUOTE beträgt 0 % !!!


    auch wenn die rückfallquote bei entlassenen mörder sehr gering ist ( bei kinderschänder, vergewaltiger WEITAUS höher !!! ) sich schätzungsweise bei ca. 2 % befindet, ist dies INAKZEPTABEL-denn der staat hat die aufgabe seine bürger zu schützen-wer trägt denn im wiederholungsfall die verantwortung ?
    der richter, der psych. der ein FALSCHES gutachten verfasste ?

    trotzdem bin ich ein gegner dieser aus einem plausiblen grund-ein justizirrtum-justizmord kann NIEMALS zu 100 % ausgeschlossen werden und ich bin davon überzeugt, dass eine tatsächlich lebenslang ausgesprochene haftstrafe für kinderschänder, vergewaltiger, mörder eine härtere strafe darstellt-natürlich nur dann wenn diese häftlinge nicht in gefängnissen untergebracht werden die einem * hotel entsprechen.



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Weissglut - 09.11.2010, 10:01


    Krautfleckerl hat folgendes geschrieben: Der Staat hat nicht das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, selbst wenn es sich um Verbrecher grauslichster Natur handelt. Weiters ist die Justiz, die Rechtssprechung auch fehleranfällig, wie alles vom Menschen Durchgeführte. Man stelle sich nun einen Justizirrtum vor, der sich als solcher heraustellt wenn der Delinquent bereits hingerichtet wurde.

    In Österreich ist oft das Strafmaß eines Urteils für Taten gegen Leib und auch Leben oft viel zu milde, das andere Extrem.

    gut.
    der staat hat aber auch die PFLICHT seine bürger zu schützen und eine NEUERLICHE tat zu verhindern.
    macht er aber nicht.
    mörder, vergewaltiger kinderschänder werden wieder auf die gesellschaft losgelassen anstatt sie TATSÄCHLICH lebenslang zu inhaftieren.

    entweder also eine tasächliche lebenslange haftstrafe oder die todesstrafe einführen-alles andere ist inakzeptabel weil ansonst ein weiteres VÖLLIG unschuldiges potentielles opfer in kauf genommen wird.



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Weissglut - 09.11.2010, 10:05

    Re: Bemerkung
    Maxvorstadt hat folgendes geschrieben: umananda hat folgendes geschrieben: Es existiert kein einziges Argument, das man heranziehen könnte, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. Selbst das Auge-um-Auge-Zitat aus der Schrift kann man nicht verwenden, da es völlig falsch interpretiert wird. Es ist nicht als Aufforderung zur Vergeltung gedacht, sondern letztendlich als eine Begrenzung derselben. In jener Zeit war eine eskalierende Blutrache üblich ... und das "Gesetz""!Auge um Auge" trat dem entgegen.

    Servus umananda

    Die Todesstrafe ist schon deshalb nicht akzeptabel, weil sie die Tat nicht ungeschehen macht. Also nichts daran ändert. Wenn man überhaupt so etwas wie Todesstrafe akzeptieren kann, dann ist es die freiwillige Wahl des Mörders, der zwischen Lebenslang und Tod wählen kann. Alles andere ist barbarisch und unzivilisiert. :big_smoke

    schmarrn.
    bei der todesstrafe besteht eine rückfallsquote von 0% !!!
    wenn also der staat schon keine einführt ( wofür ich auch plädiere ) so hat er wenigstens dafür sorge zu tragen dass ein mörder nicht mehr rückfällig werden kann-ergo dessen eine TATSÄCHLICH lebenslange haftstrafe auszusprechen.

    z.B.
    fall unterweger-dieser prostituierten-mörder wurde "resozialisiert" vom ehemaligen stein-direktor öffentlich im club 2 - orf 2 als MUSTERHÄFTLING präsentiert und mordete dann wieder-WER trägt dafür die verantwortung ?
    der staat, der richter,der psych. der mal wieder einem irrtum aufsass ?
    wer wurde dafür vor gericht gestellt ?



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Weissglut - 09.11.2010, 10:17

    Re: Bemerkung
    ABAS hat folgendes geschrieben: umananda hat folgendes geschrieben: Es existiert kein einziges Argument, das man heranziehen könnte, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. Selbst das Auge-um-Auge-Zitat aus der Schrift kann man nicht verwenden, da es völlig falsch interpretiert wird. Es ist nicht als Aufforderung zur Vergeltung gedacht, sondern letztendlich als eine Begrenzung derselben. In jener Zeit war eine eskalierende Blutrache üblich ... und das "Gesetz""!Auge um Auge" trat dem entgegen.

    Servus umananda

    Das ist eine Meinungsäusserung von Dir zu dem Thema Todesstrafe
    die aber von Dir rhetorisch kunstgriffig, als Tatsache hingestellt wird.
    Meinungsäusserungen interessieren mich bei bestimmten Themen
    wenige, da Meinungen frei interpertierbar sind und nur als falsch oder
    als richtig angesehbar sind. Wie eine Meinung vertreten wird, steht
    in Relation zu rhetorischen Fähigkeiten und vorhandener Eloquenz.
    Meinungsäusserungen sind von unwahren Tatsachenbehauptungen
    abzugrenzen und als solche erkenntlich zu machen. Und genau da
    ist der Ansatz:

    Ein bedeutsames Thema wie die Todesstrafe wird richtig über die
    Recherche und Ausarbeitung von Tatsachen und Fakten angegangen
    und analysiert. Tatsachen und Fakten sind im Unterschied zu
    freien Meinungsäusserungen nicht als falsch oder richtig interpretierbar,
    sondern uninterpretierbar faktisch wahr oder unwahr.

    Um ein Ergebnis zu bekommen ist die Fähigkeit entscheidend aus
    einer grossen Menge von wahren und unwahren Informationen in
    Bezug auf das Thema ein Selektion und Auswertung durchzuführen
    und gleichzeitig ständige Veränderungen durch neue Informationen
    mit einzubeziehen. Reine " Meinungsäusserungen " sind dabei ohne
    eine Bedeutung und behindernd, weil allein Tatsachen die Grundlage
    zur Klärung eines Sachverhaltes sind. Meinungen verwässern, Fakten
    und Tatsachen klären.

    Die Chinesen haben wahre und unwahre Tatsachen zu dem
    Thema Todesstrafe analysiert und sich dann entschlossen die Todesstrafe
    als legitimes Mittel einzuführen und daran festzuhalten. Gerade auf
    Ebene von Fakten und Tatsachen ist das nicht angreifbar. Erst Recht
    nicht, weil sich kriminaltechnische Untersuchungen und die
    Gerichtsmedzin in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert
    haben.

    Fehlurteile werden heute faktisch ausgeschossen. Es wird immer
    anhand von Beweisen und niemals anhand von Indizien verurteilt.
    Jedes von einem chinesischen Gericht gefällte Todesurteil wird von
    dem obersten Gericht nachgeprüft und wenn diesem Gericht Zweifel
    aufkommen, die nicht ausgeräumt werden können, wird ein vorher
    ergangenes Todesurteil in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
    Selbst AI weiss das, hat aber kein Interesse daran, dass auch
    die Weltöffentlichkeit von dieser Kontrolle und Absicherung
    gegen " Fehlurteile " erfährt, weil das die Position von AI schwächte.

    Ausserdem sind alle " Gegenargumente " in Bezug auf Todesstrafe
    entweder veraltet und entkräftet oder beruhen nach wie vor nur auf
    einer interpretierbaren Meinungsäusserung. Das ist in vielen anderen
    Bereichen nicht anders. Europa behindert und verquatsch sich bis in
    die Entscheidungsunfähigkeit und die Chinesen treffen pragmatisch,
    anhand von Fakten und Tatsachen, verantwortliche Entscheidungen
    für das Gemeinwohl.

    sorry, ABAS-es ist UNMÖGLICH fehler trotz der heutigen kriminaltechnischen möglichkeiten zu 100 % auszuschliessen.

    das betrifft JEDES gerichtsurteil !

    allerdings bin ich der auffassung, dass die heutige strafgesetzgebung in österreich ein HOHN ist.
    da werden oft höhere haftstrafen bei eigentumsdelikte verhängt als bei gewaltdelikten !
    von den tierqüälern die mal so aus jux und tollerei eine katze verbrennen
    etc. und dafür KEINE jahrelange gefängnisstrafe erhalten mal ganz zu schweigen.
    also sollten wir einmal schön vor unserer eigenen haustüre kehren bevor wir urteile über andere staaten fällen.

    es gibt meines erachtens nur zwei möglichkeiten-entweder die todesstrafe für mörder einzuführen oder aber eine TATSÄCHLICH lebenslange haftstrafe für mörder, kinderschänder, vergewaltiger zu verhängen ( dafür spreche ich mich aus, den MITTELWEG also ) um damit die RÜCKFALLQUOTE nahezu bei 0% zu halten.
    darauf hat nämlich die bevölkerung ein SCHUTZ- RECHT, das weitaus höher zu bewerten ist als dem täter eine "zweite, dritte" chance zu geben.
    allerdings sollte dieser lebenslange gefängnisaufenthalt nicht in einem ein * hotel erfolgen wie es heute leider üblich ist.

    P.S.

    "normalerweise" müssten wir aus unserer politischen-menschlichen grundeinstellung heraus gerade die entgegengesetzte meinung vertreten.



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    ABAS - 09.11.2010, 13:26

    Re: Bemerkung
    Weissglut hat folgendes geschrieben:

    sorry, ABAS-es ist UNMÖGLICH fehler trotz der heutigen kriminaltechnischen möglichkeiten zu 100 % auszuschliessen.

    das betrifft JEDES gerichtsurteil !

    allerdings bin ich der auffassung, dass die heutige strafgesetzgebung in österreich ein HOHN ist.
    da werden oft höhere haftstrafen bei eigentumsdelikte verhängt als bei gewaltdelikten !
    von den tierqüälern die mal so aus jux und tollerei eine katze verbrennen
    etc. und dafür KEINE jahrelange gefängnisstrafe erhalten mal ganz zu schweigen.
    also sollten wir einmal schön vor unserer eigenen haustüre kehren bevor wir urteile über andere staaten fällen.

    es gibt meines erachtens nur zwei möglichkeiten-entweder die todesstrafe für mörder einzuführen oder aber eine TATSÄCHLICH lebenslange haftstrafe für mörder, kinderschänder, vergewaltiger zu verhängen ( dafür spreche ich mich aus, den MITTELWEG also ) um damit die RÜCKFALLQUOTE nahezu bei 0% zu halten.
    darauf hat nämlich die bevölkerung ein SCHUTZ- RECHT, das weitaus höher zu bewerten ist als dem täter eine "zweite, dritte" chance zu geben.
    allerdings sollte dieser lebenslange gefängnisaufenthalt nicht in einem ein * hotel erfolgen wie es heute leider üblich ist.

    P.S.

    "normalerweise" müssten wir aus unserer politischen-menschlichen grundeinstellung heraus gerade die entgegengesetzte meinung vertreten.


    Aus westlicher Betrachtungsweise ist die Wahrscheinlichkeit
    eines Fehlurteiles nicht auszuschliessen. Da gebe ich stimme
    ich Dir uneingeschränkt zu. Ich muss die harten Regeln mit
    der die VR China in Bezug auf Ausschluss von Fehlurteilen
    hantiert hier detailliert erklären:

    Es ist durchaus möglich für Täter Beweise so zu legen und
    zu platzieren, das ein anderer Täter in Verdacht fällt. Das
    geht auch über von manipuleerte DNA Spuren und andere
    " falschen Beweise " die kriminaltechnisch von eigentlichen
    Töter ablenken. Dieser Täter müsste aber extreme Insider
    Kenntnisse haben oder Eingriff in die Ermittlungsergebnisse.
    Das kann im Westen auch durch Korruption geschehen.

    Die Chinesen haben seit längerer Zeit eine ausgefeilte
    Absicherung gegen Beweismanipulation und gerade in
    Bezug auf Korruption und Vorteilsnahme. Diese Prozedur
    ist sehr kostenaufwendig, aber der Staat hat Geld und ist
    nicht verschuldet wie der Westen.

    Es prüfen bei der Schwerkriminalität mehrere Teams von
    Fachleuten unabhängig voneinander. Das wird im Westen
    aus Gründen der fehlenden Personalresourchen und der
    finanziellen Mittel nicht gemacht.

    Hinzu kommt noch das nur beim geringsten Anschein
    einer Korruption der Fall auch speziell auf diese Tat
    untersucht wird.

    Bestehen immer noch geringste Zweifel, werden diese
    damit ausgeräumt, indem jedes von einem Gericht in
    der VR China verhängte Todesurteil nochmals von dem
    Obersten Gerichtshof in Peking erneut geprüft und mit
    grossem Aufwand dann bestätigt, bei minimalen Zeifeln
    gegen lebenslange Haftstrafe gewandelt wird.

    Im übrigen steht Korruption in schweren Fällen auch in
    der VR China unter Todesstrafe. Dabei gibt es keine
    Immunität für Abgeordnete und es wird selbst von den
    Personen mit den höchsten Ämtern keine Rücksicht oder
    Nachsicht gezeigt.

    Im Bereich der Korruptionsverfolgung arbeiten ebenfalls
    ausnahmeslos mehrere kompetente Teams unabhänig von
    einander. Es mindestens 3 Teams für einen Tatermittlung.
    Erweitert sich der Tatbestand auf andere Delikte stossen
    weitere Fachleute für diese Fälle dazu. Das ist ein Aufwand
    den sich hier keiner vorstellen kann. Bei uns sind teilweise
    nicht einmal genug Kapazitäten für die Gerichtsmedizin
    an Wochenenden vorhanden.

    Die Chinesen haben damit heute Fehlurteile faktisch völlig
    und ohne jedes Restrisiko ausgeschlossen. Selbst AI und
    andere Menschenrechtsorganisationen wissen das, halten
    das aber unter Verschluss. Fehlurteile mögen in den USA
    oder anderen Staaten die Todesstrafen verhängen noch
    möglich sein. In der VR China nicht mehr. Das Volk der
    Chinesen lässt sich diese Sicherheit vor Fehlurteilen eine
    Menge öffentlicher Mittel kosten. Bei über 2 Billionen US
    Dollar an Staatsvermögen ist das ohne Probleme möglich.

    KTU`s und Gerichtsmedizin in vielen Ländern Europas
    haben nicht einmal die fianziellen Mittel die jeweils neuste
    und aktuellste Technik zu erwerben. Da wird gespart an
    einer Stelle wo Sparsamkeit völlig unangebracht ist. Im
    Vergleich mit China sind die KTU`s und Gerichsmedizin
    in Europa leider auf dem Niveau von Entwicklungsländern.
    Wären in Europa Todesurteile möglich, gäbe es jede Menge
    Fehlurteile wegen unzureichender Ermittlungen und auch
    wegen Korruption in Ermittlungs- und Strafverfahren.

    Die Wiedereinführung der Todesstrafe in Europa ist daher
    mit einer eingehenden Modifikation des gesamten Apparates
    auf der Ermittlungebene gerechtfertigt. Zudem müsste, genau
    wie China, die Korruption und Einflussnahme in Ermittungs- und
    Gerichtsverfahren ebenfalls unter Todesstrafe stehen. Nur dann
    sind Fehlurteile völlig ausgeschlossen.



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Weissglut - 09.11.2010, 15:00

    Re: Bemerkung
    ABAS hat folgendes geschrieben: Weissglut hat folgendes geschrieben:

    sorry, ABAS-es ist UNMÖGLICH fehler trotz der heutigen kriminaltechnischen möglichkeiten zu 100 % auszuschliessen.

    das betrifft JEDES gerichtsurteil !

    allerdings bin ich der auffassung, dass die heutige strafgesetzgebung in österreich ein HOHN ist.
    da werden oft höhere haftstrafen bei eigentumsdelikte verhängt als bei gewaltdelikten !
    von den tierqüälern die mal so aus jux und tollerei eine katze verbrennen
    etc. und dafür KEINE jahrelange gefängnisstrafe erhalten mal ganz zu schweigen.
    also sollten wir einmal schön vor unserer eigenen haustüre kehren bevor wir urteile über andere staaten fällen.

    es gibt meines erachtens nur zwei möglichkeiten-entweder die todesstrafe für mörder einzuführen oder aber eine TATSÄCHLICH lebenslange haftstrafe für mörder, kinderschänder, vergewaltiger zu verhängen ( dafür spreche ich mich aus, den MITTELWEG also ) um damit die RÜCKFALLQUOTE nahezu bei 0% zu halten.
    darauf hat nämlich die bevölkerung ein SCHUTZ- RECHT, das weitaus höher zu bewerten ist als dem täter eine "zweite, dritte" chance zu geben.
    allerdings sollte dieser lebenslange gefängnisaufenthalt nicht in einem ein * hotel erfolgen wie es heute leider üblich ist.

    P.S.

    "normalerweise" müssten wir aus unserer politischen-menschlichen grundeinstellung heraus gerade die entgegengesetzte meinung vertreten.


    Aus westlicher Betrachtungsweise ist die Wahrscheinlichkeit
    eines Fehlurteiles nicht auszuschliessen. Da gebe ich stimme
    ich Dir uneingeschränkt zu. Ich muss die harten Regeln mit
    der die VR China in Bezug auf Ausschluss von Fehlurteilen
    hantiert hier detailliert erklären:

    Es ist durchaus möglich für Täter Beweise so zu legen und
    zu platzieren, das ein anderer Täter in Verdacht fällt. Das
    geht auch über von manipuleerte DNA Spuren und andere
    " falschen Beweise " die kriminaltechnisch von eigentlichen
    Töter ablenken. Dieser Täter müsste aber extreme Insider
    Kenntnisse haben oder Eingriff in die Ermittlungsergebnisse.
    Das kann im Westen auch durch Korruption geschehen.

    Die Chinesen haben seit längerer Zeit eine ausgefeilte
    Absicherung gegen Beweismanipulation und gerade in
    Bezug auf Korruption und Vorteilsnahme. Diese Prozedur
    ist sehr kostenaufwendig, aber der Staat hat Geld und ist
    nicht verschuldet wie der Westen.

    Es prüfen bei der Schwerkriminalität mehrere Teams von
    Fachleuten unabhängig voneinander. Das wird im Westen
    aus Gründen der fehlenden Personalresourchen und der
    finanziellen Mittel nicht gemacht.

    Hinzu kommt noch das nur beim geringsten Anschein
    einer Korruption der Fall auch speziell auf diese Tat
    untersucht wird.

    Bestehen immer noch geringste Zweifel, werden diese
    damit ausgeräumt, indem jedes von einem Gericht in
    der VR China verhängte Todesurteil nochmals von dem
    Obersten Gerichtshof in Peking erneut geprüft und mit
    grossem Aufwand dann bestätigt, bei minimalen Zeifeln
    gegen lebenslange Haftstrafe gewandelt wird.

    Im übrigen steht Korruption in schweren Fällen auch in
    der VR China unter Todesstrafe. Dabei gibt es keine
    Immunität für Abgeordnete und es wird selbst von den
    Personen mit den höchsten Ämtern keine Rücksicht oder
    Nachsicht gezeigt.

    Im Bereich der Korruptionsverfolgung arbeiten ebenfalls
    ausnahmeslos mehrere kompetente Teams unabhänig von
    einander. Es mindestens 3 Teams für einen Tatermittlung.
    Erweitert sich der Tatbestand auf andere Delikte stossen
    weitere Fachleute für diese Fälle dazu. Das ist ein Aufwand
    den sich hier keiner vorstellen kann. Bei uns sind teilweise
    nicht einmal genug Kapazitäten für die Gerichtsmedizin
    an Wochenenden vorhanden.

    Die Chinesen haben damit heute Fehlurteile faktisch völlig
    und ohne jedes Restrisiko ausgeschlossen. Selbst AI und
    andere Menschenrechtsorganisationen wissen das, halten
    das aber unter Verschluss. Fehlurteile mögen in den USA
    oder anderen Staaten die Todesstrafen verhängen noch
    möglich sein. In der VR China nicht mehr. Das Volk der
    Chinesen lässt sich diese Sicherheit vor Fehlurteilen eine
    Menge öffentlicher Mittel kosten. Bei über 2 Billionen US
    Dollar an Staatsvermögen ist das ohne Probleme möglich.

    KTU`s und Gerichtsmedizin in vielen Ländern Europas
    haben nicht einmal die fianziellen Mittel die jeweils neuste
    und aktuellste Technik zu erwerben. Da wird gespart an
    einer Stelle wo Sparsamkeit völlig unangebracht ist. Im
    Vergleich mit China sind die KTU`s und Gerichsmedizin
    in Europa leider auf dem Niveau von Entwicklungsländern.
    Wären in Europa Todesurteile möglich, gäbe es jede Menge
    Fehlurteile wegen unzureichender Ermittlungen und auch
    wegen Korruption in Ermittlungs- und Strafverfahren.

    Die Wiedereinführung der Todesstrafe in Europa ist daher
    mit einer eingehenden Modifikation des gesamten Apparates
    auf der Ermittlungebene gerechtfertigt. Zudem müsste, genau
    wie China, die Korruption und Einflussnahme in Ermittungs- und
    Gerichtsverfahren ebenfalls unter Todesstrafe stehen. Nur dann
    sind Fehlurteile völlig ausgeschlossen.

    danke für deine ausführliche stellungnahme.
    da ich sicherlich in dieser materie nicht so versiert wie Du bin nehme ich sie als tatsächlich gegeben an.
    ich werde auch sicherlich nicht im www. nachrecherchieren um eventuell ein gegenbeispiel zu finden-das führt zu nichts, da dieses dann für dich-mich glaubhaft oder auch nicht sein könnte.

    jedoch bleibe ich ein gegner der todesstrafe nicht nur weil ein mord nicht mit einem mord gesühnt werden sollte, sondern weil trotz aller weitaus besseren vorsorgemassnahmen als in europa es mir unmöglich erscheint einen justizirrtum zu 100% ausschliessen zu können.

    auch wenn unabhängige expertenteams beteiligt sind kann dies nach meinem dafürhalten nicht sein.

    was spricht denn deiner meinung nach gegen eine TATSÄCHLICH lebenslange haftstrafe bei gewaltdelikten wie mord etc ?



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Senator74 - 09.11.2010, 15:01

    Österreich
    Krautfleckerl hat folgendes geschrieben: Der Staat hat nicht das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, selbst wenn es sich um Verbrecher grauslichster Natur handelt. Weiters ist die Justiz, die Rechtssprechung auch fehleranfällig, wie alles vom Menschen Durchgeführte. Man stelle sich nun einen Justizirrtum vor, der sich als solcher heraustellt wenn der Delinquent bereits hingerichtet wurde.

    In Österreich ist oft das Strafmaß eines Urteils für Taten gegen Leib und auch Leben oft viel zu milde, das andere Extrem.
    Ich war eine Periode Schöffe und habe von Richtern diverse Informationen erhalten, die ein Strafausmaß nachvollziehbar machen...im wesentlichen aber hast du Recht,es wird im zitierten Bereich zu milde geurteilt!!



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Weissglut - 09.11.2010, 15:05

    Re: Österreich
    Senator74 hat folgendes geschrieben: Krautfleckerl hat folgendes geschrieben: Der Staat hat nicht das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, selbst wenn es sich um Verbrecher grauslichster Natur handelt. Weiters ist die Justiz, die Rechtssprechung auch fehleranfällig, wie alles vom Menschen Durchgeführte. Man stelle sich nun einen Justizirrtum vor, der sich als solcher heraustellt wenn der Delinquent bereits hingerichtet wurde.

    In Österreich ist oft das Strafmaß eines Urteils für Taten gegen Leib und auch Leben oft viel zu milde, das andere Extrem.
    Ich war eine Periode Schöffe und habe von Richtern diverse Informationen erhalten, die ein Strafausmaß nachvollziehbar machen...im wesentlichen aber hast du Recht,es wird im zitierten Bereich zu milde geurteilt!!

    dem stimme ich zu.
    kannst Du Dich an den fall unterweger erinnern-den MUSTERHÄFTLING der stolz als resozialisiert der öffentlichkeit präsentiert wurde ?

    wo ein broda noch von der gefängnislosen gesellschaft schwärmte ?



    Re: Strafrecht in der VR China und Infos zum Todesstrafenkatalog

    Senator74 - 15.11.2010, 12:52

    vor ein paar Monaten
    war ein guter Freund per Frachtschiff unterwegs...In Hongkong wurde er beim Landgang bei der Zollkontrolle verhaftet und 3 Tage eingesperrt,kein Kontakt zu Botschaft erlaubt,kein Handy nichts,Wasser und Brot....
    Der Kapitän des Schiffes hat ihn dann entgegennehmen dürfen,er bekam das Handy retour,wurde aber in den Hoheitsgewässern Chinas abgehört....
    Hintergrund ?? Spionageverdacht für TIBET...er hatte einen entsprechenden Sichtvermerk im Paß...ein Oberösterreicher als Spion?????????????????
    HÄ??



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    Servus - gepostet von maxvorstadt am Mittwoch 14.02.2007



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